Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Kaiser Berlin
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und der Hundeschule Kaiser Berlin, Inhaber Holger Kaiser, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Art, Umfang und Preis der gebuchten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, der Buchungs- bzw. Terminbestätigung und/oder der Rechnung.
(3) Die Teilnahme an Einzel- und Gruppentraining, Kursen, Workshops, Seminaren, Intensivtrainings, Kursfahrten sowie Sachkunde- und Wesens-tests ist nur nach vorheriger Anmeldung bzw. Terminvereinbarung möglich.
(4) Mit der Anmeldung oder Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch unsere Buchungs- oder Terminbestätigung oder durch Übersendung einer Rechnung zustande.
(5) Die AGB werden dem Kunden vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Bei Buchungen über die Website bestätigt der Kunde im Buchungsvorgang, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und deren Geltung akzeptiert.
§ 2 Preise
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
(2) Die aktuellen Preise sind auf unserer Internetseite www.hundeschule-kaiser.de einsehbar.
(3) Preisänderungen gelten nicht für bereits verbindlich gebuchte Leistungen.
§ 3 Zahlungsbedingungen & Terminanzahlung
(1) Mit Vertragsschluss ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Einzel- und Gruppentraining wird, soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor oder nach der jeweiligen Trainingseinheit bezahlt.
(3) Für Ersttermine im Einzeltraining kann eine Terminanzahlung verlangt werden. Wird eine Terminanzahlung verlangt, wird der angebotene Termin erst nach deren Eingang verbindlich reserviert. Die Terminanzahlung wird vollständig auf die Vergütung des Ersttermins angerechnet.
(4) Wird der Ersttermin mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt und kein Ersatztermin gewünscht, wird die Terminanzahlung zurückerstattet. Wird innerhalb dieser Frist ein Ersatztermin vereinbart, wird die Anzahlung auf diesen Termin übertragen.
(5) Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn oder bei Nichterscheinen gelten die Regelungen des § 4 Abs. 2. Die bereits geleistete Terminanzahlung wird auf die danach geschuldete Vergütung angerechnet.
(6) Workshops, Seminare, Themenkurse, Kursfahrten sowie Sachkunde- und Wesenstests sind im Voraus zu bezahlen. Zahlungsfrist und Zahlungsweise ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung.
§ 4 Absage, Rücktritt, Nichterscheinen und Verspätung
(1) Absage durch die Hundeschule
Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei unzumutbaren Witterungsbedingungen, insbesondere bei entsprechenden Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, Krankheit des Trainers oder einem anderen wichtigen Grund kann die Hundeschule einen Termin oder eine Veranstaltung absagen. Die ausgefallene Leistung wird nach Möglichkeit an einem Ersatztermin nachgeholt. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Gebühren für die ausgefallene Leistung zurückerstattet.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl können Workshops, Seminare, Intensivtrainings, Kursfahrten sowie Sachkunde- und Wesenstests abgesagt werden. Bereits gezahlte Teilnahme- oder Prüfungsgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Aufwendungen des Kunden, insbesondere Fahrt- oder Unterkunftskosten, werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ersetzt.
(2) Einzeltraining
Vereinbarte Einzeltrainingstermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung für den reservierten Termin fällig.
Die Hundeschule muss sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen anrechnen lassen, die durch eine anderweitige Vergabe des freigewordenen Termins erzielt werden. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Hundeschule durch die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Gruppentraining
Reservierte Gruppenstunden können bis spätestens 48 Stunden vor Beginn über das Buchungssystem SuperSaaS kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung für die reservierte Gruppenstunde fällig.
Eine tatsächliche anderweitige Vergabe des freigewordenen Platzes sowie ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Verspätungen
Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten. Die vereinbarte Trainingszeit endet grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Ein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Minderung der Vergütung besteht nicht.
(5) Rücktritt von Workshops, Seminaren und Intensivtrainings
Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn in Textform, insbesondere per E-Mail oder Nachrichtendienst, vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Hundeschule Kaiser. Es gelten folgende pauschalierte Stornokosten:
• bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
• 59 bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Buchungsbetrags
• ab 44 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Buchungsbetrags
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie eine tatsächliche anderweitige Vergabe des Platzes werden berücksichtigt.
(6) Rücktritt von Kursfahrten
Der Kunde kann vor Beginn der Kursfahrt in Textform, insbesondere per E-Mail oder Nachrichtendienst, vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Hundeschule Kaiser. Für den Teilnahmebetrag der Hundeschule gelten folgende pau-schalierte Stornokosten:
• bis 90 Tage vor Beginn der Kursfahrt: keine Stornokosten
• 89 bis 60 Tage vor Beginn der Kursfahrt: 50 % des vereinbarten Teilnahmebetrags
• ab 59 Tage vor Beginn der Kursfahrt: 100 % des vereinbarten Teilnahmebetrags
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie eine tatsächliche anderweitige Vergabe des Teilnehmerplatzes werden berücksichtigt.
Bei mehrtägigen Kursfahrten reserviert die Hundeschule nach Möglichkeit eine gemeinsame Unterkunft für die Teilnehmer, damit die Gruppe vor Ort gemeinsam untergebracht werden kann. Die Kosten der Unterkunft sind nicht Bestandteil des Teilnahmebetrags der Hundeschule und werden gesondert nach den Bedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs abgerechnet.
Informationen über die vorgesehene Unterkunft, die voraussichtlichen Übernachtungskosten sowie die für die jeweilige Reservierung geltenden Zahlungs- und Stornobedingungen werden den Teilnehmern vor der verbindlichen Buchung der Kursfahrt mitgeteilt. Soweit aufgrund der Reser-vierung einer Unterkunft im Falle eines Rücktritts Stornokosten des Beherbergungsbetriebs entstehen, werden diese nur in der tatsächlich ent-standenen und dem betreffenden Teilnehmer zurechenbaren Höhe weiterberechnet.
(7) Sachkunde- und Wesenstests
Termine und Plätze für Sachkunde- und Wesenstests werden verbindlich reserviert. Kann ein Kunde einen vereinbarten Prüfungstermin nicht wahrnehmen, ist die Hundeschule unverzüglich zu informieren.
Bei Nichterscheinen oder bei einem so verspäteten Erscheinen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht mehr möglich ist, wird die vereinbarte Prüfungsgebühr fällig. Dies gilt ebenfalls, wenn die Teilnahme aufgrund eines Umstandes nicht möglich ist, der aus dem Verantwortungsbereich des Kunden bzw. seines Hundes stammt und nicht von der Hundeschule zu vertreten ist.
Ersparte Aufwendungen und eine tatsächliche anderweitige Vergabe des Prüfungstermins oder Prüfungsplatzes werden berücksichtigt. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Teilnahme an einem späteren Prüfungstermin stellt eine neue Buchung dar und ist erneut kostenpflichtig.
(8) Ersatzteilnehmer
Bei Workshops, Seminaren, Intensivtrainings und Kursfahrten kann nach vorheriger Abstimmung mit der Hundeschule ein geeigneter Ersatzteil-nehmer benannt werden, sofern dieser sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Soweit der gebuchte Platz dadurch vollständig übernommen wird, fallen insoweit keine Stornokosten an.
(9) Vorzeitiger Abbruch
Bricht ein Kunde eine bereits begonnene Leistung aus einem Grund ab, den die Hundeschule nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der vereinbarten Vergütung. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Teilnahmebedingungen
(1) Grundimmunisierung, Gesundheit und Versicherung
Der Kunde versichert, dass sein Hund über eine abgeschlossene Grundimmunisierung (SHPPI) verfügt. Eine darüber hinausgehende fortlaufende Auffrischung dieser Impfungen ist keine allgemeine Teilnahmevoraussetzung der Hundeschule.
Für den Hund muss eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Haftpflichtversicherung bestehen. Impfpass und Versicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzulegen. Hunde mit ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht teilnehmen. Bekannte chronische Erkrankungen und sonstige gesundheitliche Besonderheiten, die für die sichere oder sachgerechte Durchführung der gebuchten Leistung von Bedeutung sein können, sind der Hundeschule vor Beginn mitzuteilen.
(2) Verhalten und Besonderheiten
Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn über bekannte Umstände zu informieren, die für eine sichere Durchführung der gebuchten Leistung relevant sind. Hierzu gehören insbesondere starke Unsicherheit, Angst- oder Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder anderen Hunden, bekannte Beißvorfälle sowie bestehende behördliche Auflagen.
Werden sicherheitsrelevante Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen und ist deshalb eine sichere Durchführung nicht mög-lich, kann die Hundeschule den Kunden und/oder dessen Hund von der Teilnahme ausschließen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB.
(3) Läufigkeit
Läufige Hündinnen sind von Gruppentraining, Seminaren, Workshops, Kursfahrten sowie Sachkunde- und Wesenstests ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule bei Eintritt der Läufigkeit unverzüglich zu informieren.
Die Läufigkeit führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf kostenfreie kurzfristige Stornierung oder Erstattung. Für Absage und Rücktritt gelten die jeweiligen Regelungen des § 4. Einzeltraining während der Läufigkeit ist nach vorheriger Absprache möglich.
(4) Verhalten während des Trainings und bei Veranstaltungen
Hunde sind während der gesamten Leistung einschließlich etwaiger Pausen so zu führen und zu beaufsichtigen, dass andere Teilnehmer, andere Hunde, unbeteiligte Dritte und der eigene Hund nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden. Kot und sonstige Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen. Sicherheits- und Trainingsanweisungen der Trainer sind zu beachten.
(5) Platzordnung
Auf dem Trainingsgelände gelten zusätzlich die jeweils bekannt gegebenen Platzregeln der Hundeschule Kaiser.
(6) Ausschluss von der Teilnahme
Die Hundeschule kann einen Kunden und/oder dessen Hund von einer Leistung ausschließen, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich oder anderen Teilnehmern nicht zumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen, Läufigkeit bei hier-von ausgeschlossenen Angeboten, alkohol- oder drogenbedingter Beeinträchtigung des Kunden, erheblichen oder wiederholten Störungen sowie erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB.
(7) Ausbildungsziel
Ein bestimmter Trainings-, Therapie- oder Ausbildungserfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg hängt insbesondere von den individuellen Voraus-setzungen des Hundes, den äußeren Umständen und der konsequenten und sachgerechten Umsetzung der Trainingsinhalte außerhalb der Unterrichtsstunden ab.
§ 6 Urheberrecht sowie Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Von der Hundeschule erstellte Trainings- und Seminarunterlagen, Texte und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen ohne vorheri-ge Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, verbreitet oder kommerziell genutzt werden, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
(2) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teilnehmer identifizierbar sind und die für Website, Social Media, Flyer, Werbung oder sonstige Öffentlichkeitsarbeit der Hundeschule verwendet werden sollen, werden nur verwendet, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage be-steht. Eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung wird gesondert eingeholt. Die Teilnahme an Angeboten der Hundeschule wird nicht von einer solchen Einwilligung abhängig gemacht.
§ 7 Haftung
(1) Die Hundeschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorherseh-baren Schaden begrenzt.
(3) Die gesetzliche Tierhalterhaftung sowie die Verantwortung des Kunden für die Beaufsichtigung und sichere Führung seines Hundes bleiben unberührt.
(4) Der Kunde hat Trainingsanweisungen unter Berücksichtigung der konkreten Situation und der Sicherheit von Menschen und Tieren umzuset-zen. Erkennt der Kunde eine konkrete Gefahr, ist die Übung abzubrechen und der Trainer hierauf hinzuweisen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
(6) Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Hundeschule und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform erfolgen. Hierzu gehören insbesondere E-Mail und Nachrichtendienste wie WhatsApp.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.